Zahlungsziele
1.
4 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, gerechnet vom Tage der Ausstellung der Rechnung.
2.
Nettoziel (ohne Skonto) 30 Tage, gerechnet vom Tage der Ausstellung der Rechnung.
Wechsel- und Scheckzahlungen
Es werden keine Wechsel und Scheckzahlungen akzeptiert.
Verzugszinsen
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3 % über Landeszentralbankdiskont berechnet.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wuppertal. Gerichtsstand ist Wuppertal. Für Ansprüche, welche aufgrund von Mahnverfahren geltend gemacht werden, gilt als Gerichtsstand Wuppertal.
Darüber hinaus gelten die Einheitskonditionen der Deutschen Textilindustrie in der jeweils neuesten Fassung, sofern sie obigen Änderungen und Ergänzungen nicht widersprechen.
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Preise
Alle EK Preise verstehen sich rein netto zzgl. MwSt. Erforderliche Preisanpassungen behalten wir uns vor.
Lieferung und Zahlung
Sendungen von einer Länge bis 200 cm liefern wir innerhalb Deutschlands ab einem Warenwert von € 125,- frei Haus.
Sendungen von einer Länge ab 200 cm liefern wir innerhalb Deutschlands ab einem Warenwert von € 250,- frei Haus.
Der Mindestbestellwert beträgt € 50,-. Für Aufträge unter € 50,- erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 5,-.
Der Verkäufer behält sich auch nach schriftlicher Bestätigung des Auftrages bis zur Auslieferung der Ware ein Rücktrittsrecht vor.
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gem § 455 BGB mit nachstehenden Erweiterungen:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers an den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Die Forderungen des Käufers an seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf werden bereits jetzt schon zur völligen Tilgung unserer Forderung an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren.
Dem Vorbehaltskäufer sind Pfändungen und Sicherungsübereignungen der gelieferten Waren untersagt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung berechtigt. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt.
Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers bleibt auch bestehen, wenn Einzelforderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Alle Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten und der auf sie entfallenden Verzugszinsen verwendet.
Beanstandungen
Beanstandungen irgendwelcher Art müssen innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich an uns bekanntgegeben werden. Erkennbare Konfektionsmängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Versteckte Konfektionsmängel sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ihrer Aufdeckung schriftlich zu rügen.
Rücksendungen
Rücksendungen müssen vorher schriftlich mit uns vereinbart worden sein.
Unbegründete Rücksendungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 % belastet.
Sonderfertigungen – und Maßkonfektionen
Sonderfertigungen – und Maßkonfektionen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.